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Häufig gestellte Fragen zur Zahnaufhellung/zum Bleaching

In diesem FAQ-Bereich haben wir die häufigsten Fragen rund um die Zahnaufhellung bzw.das Bleaching bei den ZahnExperten in Weiterstadt zusammengetragen. Hierbei handelt es sich jedoch ausschließlich um allgemeine Informationen und Ratschläge, die einen Termin bei uns nicht ersetzen können. Sollten Sie weitere Fragen haben oder einen Termin bei uns vereinbaren wollen, können Sie uns gerne telefonisch unter 0 6150/47 10 oder per Mail kontaktieren.

  • Wie entstehen Verfärbungen an den Zähnen?

    Es gibt zwei grundlegende Entstehungswege für verfärbte Zähne: wir Zahnärzte sprechen dabei von intrinsischen (inneren) und extrinsischen (äußeren) Faktoren. 

    Intrinsische Ursachen kommen aus dem Körper selbst. Dazu gehören z. B. Verfärbungen im Zahninneren, die durch Veränderungen der Struktur oder durch Einlagerung bestimmter farbwirksamer Substanzen entstanden sind. Dies passiert manchmal nach einer Kariesinfektion oder einer Füllung mit Amalgam. Weiterhin können auch bestimmte Stoffwechselerkrankungen oder die Nebenwirkungen von Medikamenten zu Verfärbungen an den Zähnen führen.

    Sind die Zähne aufgrund äußerer Einflüsse verfärbt, dann erfolgt dies durch Farbstoffe durch Nahrungs- und Genussmittel, die sich auf der Zahnoberfläche ablagern. Die „üblichen Verdächtigen“ sind hierbei Farbstoffe aus Kaffee, Tee, Rotwein, dunklem Beerenobst oder Gewürzen wie Curry. Auch das Rauchen trägt seinen Part zur Verfärbung der Zähne bei.

  • Warum ist es besser, für ein Bleaching zum Zahnarzt zu gehen anstatt die Zähne selbst mit Drogerie-Produkten aufzuhellen?

    Während Bleichmittel für die Zähne früher nur in der Apotheke erworben werden konnten, so kann sich heute jeder im Drogeriemarkt oder im Online-Versandhandel verschiedene Bleaching-Produkte kaufen. Die Auswahl dabei ist groß: Das Angebot reicht von Bleaching-Streifen oder -Gelen bis hin zu -Pens, -Pulver und -Zahnpasta.

    Doch helfen diese Produkte wirklich dabei, die Zähne dauerhaft weißer zu machen? Die Antwort lautet: Nein! Drogerie- und Online-Bleichmittel können zu einer kurzfristigen, leichten Aufhellung führen. Sie rauen jedoch den Zahnschmelz an, was zur Folge hat, dass sich neue verfärbende Partikel noch stärker am Zahn anhaften können. Zudem enthalten freiverkäufliche Bleaching-Produkte wesentlich weniger Bleichstoffe. Aus diesem Grund sind sie auch nicht so effektiv wie eine professionell durchgeführt Zahnaufhellung. Gegen die selbstinitiierte Zahnaufhellung spricht auch, dass die Gefahr eines Anwendungsfehlers groß ist. Bei uns werden Sie gleichzeitig überwacht. Sollte es zu Komplikationen oder einer Unverträglichkeitserscheinung kommen, können wir sofort eingreifen.

    Aus diesen Gründen ist es wirksamer, schonender und gesünder, ein Bleaching vom Zahnarzt durchführen zu lassen.

  • Welche grundsätzlichen Bleaching-Verfahren gibt es beim Zahnarzt?

    Jedem Patienten stehen zwei mögliche Verfahren zur Auswahl: die Zahnaufhellung vor Ort in der Zahnarztpraxis und die Mitgabe von Profi-Material für die Anwendung zuhause.

    Beim In-Office-Bleaching wird die Zahnaufhellung direkt bei uns in der Praxis mit dem innovativen WHITEsmile-System durchgeführt. Wir bringen ein schonendes, aber hochkonzentriertes Bleichgel auf Ihre Zahnoberflächen auf. Sie erhalten eine laborgefertigte Zahnschiene für die Einwirkzeit, die sie im Wartezimmer absolvieren können. Bereits nach der ersten Sitzung ist meist eine deutliche Farbaufhellung sichtbar. Auf Wunsch können weitere Durchgänge erfolgen, bis das gewünschte Ergebnis erzielt ist.

    Die zweite Variante nennt sich Home-Bleaching. Sie läuft ähnlich ab, jedoch erfolgt die Zahnaufhellung mit dem WHITEsmile-Profi-Material zuhause in den eigenen vier Wänden. Die individuell zugeschnittene Schiene muss täglich ca. eine Stunde getragen werden. Bis zum Erreichen des gewünschten Farbtons kann die Anwendung innerhalb von ein bis zwei Wochen eigenständig durchgeführt werden. Nach Abschluss folgt die Kontrolle bei uns in der Praxis.

  • Für wen ist ein Bleaching nicht geeignet?

    Bei folgenden Personen/in folgenden Fällen darf kein Bleaching durchgeführt werden:

    • Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren
    • Bei schwangeren oder stillenden Frauen
    • Bei Patienten mit sehr sensiblen Zähnen
    • Im Fall einer akuten Zahnerkrankung (z. B. Zahnfleischentzündung, Parodontitis oder Karies)
    • Bei Personen, die auf Peroxid allergisch reagieren
    • Achtung auch bei Füllungen, Veneers, Kronen usw.! Hierbei handelt es sich um Fremdmaterialien, die ihre Farbe nicht verändern können. Nach dem Bleichen der restlichen Zähne bleiben sie möglicherweise als unschöne, dunkle Stellen im Gebiss zurück. Zugunsten der Ästhetik müssen die Restaurationen u. U. nach dem Bleaching entfernt und durch neue Materialien ersetzt werden. Alternativ können andere Methoden der ästhetischen Zahnheilkunde in Erwägung gezogen werden.
  • Was geschieht vor dem Bleaching?

    Bevor wir Ihre Zähne bleachen, kontrollieren wir ihren Gesundheitszustand und überprüfen zusätzlich, ob mit Ihrem Zahnfleisch und der Mundschleimhaut alles in Ordnung ist. Auf diese Weise kontrollieren wir, ob es Aspekte gibt, die gegen die Zahnaufhellung sprechen (siehe auch Frage: „Für wen ist ein Bleaching nicht geeignet?“).

  • Ist die Zahnaufhellung schädlich für meine Zähne?

    Wichtig ist, dass eine chemische Zahnaufhellung nur bei Zähnen mit gesundem Zahnschmelz und intakten Zahnhälsen angewendet wird. Wenn Zähne und Zahnfleisch gesund sind und das Bleaching nicht zu oft durchgeführt wird, ist das Bleichen nicht schädlich.

    Das Bleichgel sollte nur die Zähne und nicht das Zahnfleisch berühren. Das im Gel enthaltene Wasserstoffperoxid kann es ansonsten angreifen. Aus diesem Grund ist eine Behandlung beim Zahnarzt, der mit speziellen Vorsorgemaßnahmen das Zahnfleisch schützt, auch so wichtig.

    Nach der Behandlung kann vorübergehend eine Überempfindlichkeit der Zähne auftreten, die wir jedoch mit einem speziellen Fluorid-Lack behandeln und lindern können.

  • Stimmt es, dass ein gebleachter Zahn leichter brechen kann?

    Nein, das ist nicht korrekt. Über die Jahre wurden viele klinische Studien zum Thema Bleaching durchgeführt. In keiner von ihnen konnte ein negativer Einfluss auf die Stabilität oder die Struktur des Zahnschmelzes nachgewiesen werden.

  • Welcher Unterschied besteht zwischen einem Bleaching und Veneers?

    Die Intention eines Bleachings und des Setzens von Veneers ist die gleiche: Bei beiden Methoden handelt es sich um effektive Varianten, um für ein strahlendes Lächeln zu sorgen.

    Die Zahnaufhellung per Bleaching funktioniert, indem die Zähne durch ein spezielles Bleichgel aufgehellt werden.

    Auch Veneers hellen die Zähne auf. Sie haben jedoch einen Zusatznutzen: Da es sich dabei um dünne Verblendschalen aus feiner Spezialkeramik handelt, die einfach auf den Zahn aufgeklebt werden, können zusätzlich kleine Makel an den Zähnen kaschiert werden. Veneers wirken also auch gegen Risse oder kleine Schiefstellungen.

    Welche Methode bei Ihnen infrage kommt, besprechen wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch!

  • Kann auch nur ein einzelner Zahn behandelt werden?

    Viele Patienten haben von Natur aus eine schöne, helle Zahnfarbe. Sie stören sich nur an einem einzelnen Zahn, der dunkler ist als alle anderen. Doch das ist kein Problem! Es ist auch möglich, nur einen einzelnen Zahn zu bleachen und seine Nuance somit der Farbe der anderen Zähne anzugleichen.

  • Kann das Bleaching wiederholt werden?

    Die Zähne bleiben nach einem Bleaching zwei bis vier Jahre aufgehellt. Abhängig von der Intensität Ihres eigenen Konsumverhaltens (Tee und Kaffee trinken, rauchen etc.) können sie sich jedoch erneut verfärben. Damit dies nicht zu schnell passiert, empfehlen wir Ihnen, diese „Dunkelmacher“ zu meiden. Falls gewünscht kann mit genug zeitlichen Abstand eine Widerholungsbehandlung für eine erneute Zahnaufhellung erfolgen.

    Zur Auffrischung des Aufhellungseffektes können Sie zwischenzeitlich eine professionelle Zahnreinigung bei uns durchführen lassen. Mit der PZR werden Zahnbeläge und farbige Ablagerungen sogar an den Stellen entfernt, die mit der Zahnbürste nicht zu erreichen sind. Nach der Behandlung strahlen die Zähne wieder und sind heller.

  • Ersetzt ein Bleaching eine professionelle Zahnreinigung?

    Nein. Bei einem Bleaching wird der Zahn chemisch aufgehellt bzw. gebleicht und so von störenden Farbschleiern befreit. Bei einer professionellen Zahnreinigung hingegen werden Zähne und Zahnzwischenräume intensiv gereinigt, so dass potenziell krankmachenden Keime und Plaque/Zahnstein entfernt werden. So sind Zähne und Mundraum z. B. vor Karies und Parodontitis geschützt. Mundgeruch wird entgegengewirkt. Bei der PZR tritt ein aufhellender Effekt bei den Zähnen ein, da oberflächliche Ablagerungen gelöst werden. Der Effekt wird jedoch in der Regel nicht so deutlich sichtbar sein wie bei einem Bleaching.

  • Zahlt die Krankenkasse das Bleaching?

    Eine Zahnaufhellung ist eine rein kosmetisch-ästhetische Behandlung. Sie hat keinen medizinischen Hintergrund. Aus diesem Grund handelt es sich bei einem Bleaching um eine klassische Selbstzahlerleistung. Die Kosten werden also weder von der privaten noch von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen oder bezuschusst.