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01.09.2018 Thema des Monats September

Erste Hilfe

Es besteht jeder Zeit die Möglichkeit, dass wir im Berufsleben, im familiären Umfeld, oder im sonstigen Alltag in eine Situation kommen, in der eine in Not geratenen Persohn Hilfe benötigt. Diese Hilfe, die nicht aus einer professionellen medizinischen Betreuung bestehen muß, wird als Erste Hilfe bezeichnet.

Unter Erster Hilfe versteht man von jedermann durchzuführende Maßnahmen, um menschliches Leben zu retten, drohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen abzuwenden oder zu mildern, bis professionelle Hilfe (Arzt oder Rettungsdienst) eintrifft.

In Deutschland ist grundsätzlich jeder gesetzlich dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten.
Der Ersthelfer muß und sollte sich hierbei durch die Hilfeleistung in keiner Weise selbst in Gefahr bringen.
Wer nicht im zumutbaren Rahmen hilft, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Der Ersthelfer ist grundsätzlich durch den Gesetzgeber geschützt.
Auch wenn durch angewendete Sofortmaßnahmen wie zum Beispiel das Entfernen einer verunfallten Persohn aus einem Gefahrenbereich oder durch eine Herz-Druck-Massage gesundheitliche Beeinträchtigungen entstehen, drohen Ersthelfern keine rechtlichen Konsequenzen.

Die wesentlichen Maßnahmen einer ersten Hilfe sind einfach und sie können durch jeden angewendet werden.

Grundsätzlich gilt:

1) Ruhe bewahren, einen Überblick verschaffen und die gegebene Situation einschätzen.

2) Auf die eigene Sicherheit achten, sich selbst nicht in unnötige Gefahr bringen und zusätzlichen Schaden verhindern. Dies kann zum Beispiel bedeuten eine Warnweste anzuziehen, ein Warndreieck aufzustellen, eine Stromhauptsicherung abzuschalten oder andere Persohnen zu warnen.

3) Hilfe holen und den Rettungsdienst per Notruf (112) alarmieren. Schon mit dem Notruf kann man als Ersthelfer wichtige Informationen an die Rettungskräfte weitergeben.

Hierzu zählen:

  • Wo hat sich der Notfall ereignet?
  • Was ist passiert?
  • Wie viele Personen sind betroffen?
  • Welche Verletzungen liegen vor?
  • Legen Sie dann nicht gleich auf, sondern warten Sie Rückfragen oder Anweisungen der Notrufstelle ab!

4) Verletzte wenn möglich nicht alleine lassen, warm halten, beruhigen und gut zureden.

5) Wiederholt prüfen, ob die Persohn bei Bewußtsein ist und atmet.

6) Bei Bewußtlosigkeit die Persohn in eine stabile Seitenlage bringen und wiederholt prüfen ob sie atmet. Bei der stabilen Seitenlage sollte der Mund der tiefste Punkt sein wobei der Kopf bei freien Atemwegen überstreckt ist.

7) Bei Atemstillstand die Persohn auf einer harten Unterlage auf den Rücken drehen und mit Herz-Lungen-Wiederbelebung beginnen. Hierbei gilt der Takt 30 mal Herzdruckmassage und 2 mal Beatmung (Mund oder Nase) im Wechsel bis die Atmung wieder einsetzt, oder Rettungskräfte eintreffen.

Es ist nicht schwer ein Ersthelfer zu sein und in Not geratenen Persohnen Hilfe zu leisten.
Sie müssen hierbei auch nicht alle nötigen Maßnahmen alleine durchführen.
Gegebenenfalls können sie anwesende Passanten ansprechen und Aufgaben delegieren.

Bleiben Sie gesund.
Ihr Praxisteam Gabriele Bernhard & Kollegen.